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Sie selbst oder ein Mitglied der Familie braucht Unterstützung?
Viele Menschen brauchen Hilfe.
Weil sie alt sind oder krank.
Oder wenn sie einen Unfall hatten.
Das Deutsche Rote Kreuz kann helfen und auf Fragen antworten.
Unsere Mitarbeiter finden zusammen mit Ihnen eine Lösung.

Ihr Ansprechpartner

Herr
Joachim Bauch

Tel: (08251) 88 56 - 53

Rosenau 10
86551 Aichach

Nutzen Sie unser Kontaktformular hier, um mit ihrem Ansprechpartner in Verbindung zu treten.

Unsere Mitarbeiter haben eine besondere Ausbildung.
Die Mitarbeiter beantworten Ihre Fragen und können Sie beraten.
So bekommen Sie wichtige Informationen und können handeln.
Wir beraten zu den Themen Pflege und Versorgung.
Und welche Unterstützungen Sie bekommen können.
Diese Beratung kann auch bei Ihnen zu Hause sein.
Die Pflege-Beratung ist gratis für Sie.

Für wen ist die Pflege-Beratung?

Jeder kann das Deutsche Rote Kreuz anrufen und Fragen stellen.
Wir beraten Sie gern zu den Themen Pflege und Unterstützung.
Diese Beratung ist für Sie gratis.
Auch nach der ersten Beratung unterstützen wir Sie.
Zum Beispiel wenn Sie einen Antrag stellen müssen.
Vielleicht für eine Pflege-Stufe.
Oder wenn Sie Hilfe im Haushalt brauchen.

Wer bekommt Leistungen?

Das regelt das Sozial-Gesetz-Buch.
Paragraf 14.
Absatz 1.
Menschen mit Krankheiten und Behinderungen können Leistungen bekommen.
Und nur wenn sie länger als 6 Monate im Alltag Hilfe brauchen.
Die Krankheit oder Behinderung muss also schwer sein.
Nur dann bekommen Sie Leistungen.
Es gibt viele Möglichkeiten.

Zum Beispiel:

  • Wenn Sie Hilfe brauchen beim Waschen und Zähne putzen.
  • Wenn Sie nicht allein kochen oder essen können.
  • Wenn Sie nicht allein gehen oder Treppen steigen können.
  • Wenn Sie nicht allein einkaufen können.

Dann brauchen Sie Hilfe im Alltag.
Dann können Sie Leistungen bekommen.
Dazu müssen Sie einen Antrag stellen.
Dabei helfen wir Ihnen.
Die Pflege-Versicherung prüft dann Ihren Antrag.

Die Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017

Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums zu den Leistungen der Pflegeversicherung ab 2017
Broschüre des Bundesgesundheitsministeriums

Möchten Sie mehr wissen?

Diese Internet-Seite von der Regierung bietet weitere Informationen an:
http://www.bmg.bund.de/themen/pflege.html
Sie können auch das Beratungs-Telefon anrufen.
Der Anruf ist für Sie gratis.
08 000 365 000

Wie wird die Pflegebedürftigkeit? beurteilt?

Der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt circa drei bis fünf Wochen nach Antragsstellung zu den Betroffenen nach Hause und erstellt ein Gutachten. Bisher wurde in 3 Pflegestufen eingestuft die nach augenscheinlichem Bedarf in Minuten ermittelt wurden.

Seit Januar 2017 besteht die Einteilung in 5 Pflegegrade. Bei der Ermittlung ist jetzt der Grad der Selbstständigkeit entscheidend. Es wird unterschieden zwischen

  • Selbstständig
  • überwiegend Selbstständig
  • überwiegend Unselbstständig
  • Unselbstständig

Je nach Selbstständigkeit werden Punkte in 6 Modulen verteilt und anhand der Endsumme der Pflegegrad ermittelt. Die Module sind aufgeteilt in:

  1. Mobilität (Fähigkeit sich in seinem Umfeld zu bewegen)
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten (z.B. Orientierung, Verstehen von Sachverhalten und treffen von richtigen Entscheidungen) „neu bisher nicht bewertet“
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen (z.B. Unruhe, Ängste, Depression, sozial unangepasst…) „neu bisher nicht bewertet“
  4. Selbstversorgung (Fähigkeit sich zu waschen, umkleiden, Essen, Trinken)
  5. Bewältigung von und der selbstständige Umgang mit krankheits- therapiebedingten Anforderungen und Belastungen (z.B. Medikamenteneinnahme, Insulininjektion, Blutzuckermessung, Einreibung mit medizinischen Salben, Arzt, Therapeuten aufsuchen…) „neu bisher nicht bewertet“
  6. Gestaltung des Alltagslebens (planen und ausführen wie z.B. Kontakt mit Angehörigen, Bekannten, Beschäftigung, Tagesablauf…) „neu bisher nicht bewertet“

Es gibt noch 2 weitere Module, die jedoch keinen direkten Einfluss auf den Pflegegrad haben.

Im Internet gibt es Pflegegradrechner anhand man vorher schon einmal selbst einen möglichen Pflegegrad berechnen kann, vor allem aber einen Einblick in die Fragen bekommt. Bei der MDK Begutachtung kann es jedoch unterschiedliche Auffassung bei der Bewertung der Selbstständigkeit geben.